Hochwasserschutz-konzept

Informationen zum Hochwasservorsorgekonzept für Kirchweiler

Ewald Adams, Nov. 2024

Die Starkregenereignisse der Jahre 2016 und 2021 haben deutlich gezeigt, dass auch das hoch gelegene Kirchweiler vor Schäden und Gefahren durch Hochwasser nicht gefeit ist. Insbesondere im Kernbereich von Hauptstraße und der Straße Weidenpesch ergaben sich jeweils kritische Punkte und wie auch an anderen Stellen Schäden durch Überschwemmung, bis zu vollgelaufenen Kellern.

Zur Ursachenermittlung und zur Definition von Vorsorgemaßnahmen hat die Verbandsgemeinde Daun bereits 2017 für eine Vielzahl von Dörfern das Planungsbüro Hömme, Pölich/Mosel, beauftragt. Gestartet wurde der anschließende Prozess, der nicht zuletzt der Bewusstseinsbildung dient, mit einer Informationsveranstaltung am 12. März 2020 im Bürgerhaus in Kirchweiler. Daran haben auch Vertreter und Interessierte aus den Ortsgemeinden Berlingen, Hinterweiler und Pelm teilgenommen. Die in der Verbandsgemeinde Gerolstein gelegenen Dörfer waren inzwischen durch eine Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Daun in das Programm aufgenommen worden (interkommunale Zusammenarbeit).

Nach Ortsbegehungen und Abstimmungen durch das Planungsbüro, in die auch fach- und ereigniskundige Personen aus dem Ort sowie die Feuerwehr einbezogen waren, wurde ein Maßnahmenkonzept erstellt und der Öffentlichkeit präsentiert. Am 13. Juli 2022 erfolgte dies für Kirchweiler im Bürgerhaus. Dabei gab es auch konkrete und vorsorgliche Hinweise für Haus- und Grundstückseigentümer. Überwiegend ist jedoch die öffentliche Hand, wie Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Landesbetrieb Mobilität (LBM), gefordert durch größere und auch weniger aufwendige Maßnahmen zukünftigen Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen. Letztlich wird es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Klimawandel) nicht zu erreichen sein, jegliche Betroffenheit abzuwehren. Darüber bestand jeweils unter den Beteiligten Einvernehmen.  

Maßgebliche Überschwemmungsgefahren ergeben sich durch Außengebietswasser, welches über Straßenseitengräber, Vorfluter sowie Grundstücken der Ortslage zufließt. Dies resultiert aus großen Einzugsgebieten und dem natürlichen Gefälle. Die Planer sehen auch hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, die zu einer Entschärfung führen können.

Das Maßnahmenkonzept ist inzwischen durch die Landesbehörde anerkannt worden.  Über Maßnahmen entscheiden danach die jeweils verantwortlichen Stellen, wie Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und LBM. Im Einzelfall sind Genehmigungen einzuholen und auch ist die Finanzierung zu gewährleisten.

Auf Drängen der Ortsgemeinde haben inzwischen mehrere Besprechungen mit der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Landesbetrieb Mobilität stattgefunden. Hierbei wurden Zuständigkeitsfragen erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Maßnahmen für den jeweiligen Träger mit erheblichen Kosten verbunden sein werden. Erforderlich ist die finanzielle Unterstützung durch das Land sowohl für die Verbandsgemeinde, wie auch für die Ortsgemeinde zur Umsetzung von Projekten.

Von besonderer Bedeutung ist die Erneuerung des Einlaufbauwerks im Bereich „Tuchbleiche“ sowie die Schaffung einer Rückhalteeinrichtung oberhalb des Weihers der Freizeitanlage.

Vorgesehen ist es, Maßnahmen von geringerem Volumen, so bald als möglich umzusetzen.

Aus dem nachstehenden Maßnahmenkonzept sind detaillierte Erhebungen zur Situation und Projektvorschläge zu entnehmen.

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