Naturschutzgebiet „Kirchweiler Rohr“

Naturschutzgebiet „Kirchweiler Rohr“

NSG-7100-258

Ewald Adams, Nov. 2024

Durch Rechtsverordnung der Bezirksregierung Trier vom 20. Nov. 1990 wurde ein näher bezeichneter Landschaftsraum von 40,5 ha auf den Gemarkungen Hinterweiler und Kirchweiler zum Naturschutzgebiet „Kirchweiler Rohr“ bestimmt. Das Naturschutzgebiet ist ein Maar; der Maarkessel ist mit Lockertuffen gefüllt.

Schutzzweck ist die Erhaltung und Weiterentwicklung eines Feuchtgebietes mit Schilfröhrichtbeständen, Klein- und Grossseggenriedern, Sumpfdotterblumenwiesen sowie naturnahen Fließgewässerökosystemen

  1. als Lebensraum seltener und bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere Vogel-, Amphibien- und Insektenarten und deren Lebensgemeinschaften, sowie
  2. wegen seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit.

Es sind eine Vielzahl von Maßnahmen verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen würden. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Die Rechtsverordnung kann im Internet eingesehen werden unter:

https://naturschutz.rlp.de/Dokumente/rvo/nsg/NSG-7100-258.pdf

Ein sogenanntes NSG-Album ist auf folgender Internetseite eingestellt. Es beschreibt die Entwicklung des Gebiets im Zeitraum der Biotopbetreuung (seit 1991) und enthält eine Vielzahl von dokumentarischen Fotos. Biotopbetreuer ist bis heute Herr Dipl.-Ing. agr Gerd Ostermann.

https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Naturschutz/02_Gebietsschutz/07_NSG-Alben/Vulkaneifel/NSG-Album_Kirchweiler_Rohr-gesamt.pdf

Nachfolgend sind Auszüge aus dem Album abgedruckt.

Nach oben scrollen