Friedhof

Sanierung und Neugestaltung des Friedhofs in Kirchweiler
Ewald Adams, Dez. 2020
Seit ewigen Zeiten fühlen sich die Menschen verpflichtet – unabhängig von Religion und Kultur – den Toten eine würdige Bestattung zu bereiten, die Grabstätten zu pflegen umso die Verstorbenen über den Tod hinaus zu achten und zu ehren.
Sehr unterschiedlich sind die Arten und Formen der Bestattung. Der kulturhistorische Entwicklungsstand, die klimatischen Gegebenheiten und nicht zuletzt die religiösen Anschauungen bilden hierzu den Hintergrund. Zu nennen sind: Erdbegräbnis, Verbrennung, Aussetzung der Toten, Höhlen-, Wasser- oder Hausbegräbnis.
Ruhend auf christlichen Vorstellungen entstand hierzulande allmählich die Verantwortung der Gemeinden für die Bestattung der Toten. Von privaten Einzelgrabstätten kam es zu gemeinsamen Begräbnisplätzen. Dem Verlangen nach Ruhe im Schatten der Kirche wurde dadurch entsprochen, dass man unmittelbar in deren Nähe liegenden freien Raum für die Anlage von Grabstätten nutzte; es entstand der „Kirchhof“ als ordentlicher Begräbnisplatz.
Seit den 1960er Jahren wurden in der hiesigen Region eine Vielzahl von dörflichen Friedhöfen vom traditionellen Standort in der Nähe der Kirche auf Bereiche außerhalb der Ortslage verlegt. Meistens reichte der Platz nicht mehr aus. Zusätzliche Flächen benötigten Leichenhallen, da inzwischen die Aufbahrung der Verstorbenen in ihren Wohnhäusern nicht mehr zeitgemäß erschien. In Einzelfällen bestand auch der Wunsch bei der Dorfbevölkerung „eigene Friedhöfe“ anstelle von gemeinsamen Anlagen für mehrere Orte, zu schaffen.
Der Kirchhof in meinem Heimatort Kirchweiler ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Gemeinden Kirchweiler und Hinterweiler. Er diente über Generationen auch der Bestattung von Einwohnern aus Berlingen. Ab 1931 hat Berlingen einen eigenen Friedhof. Seit Ende der 1960er Jahre gibt es auf dem Friedhof Kirchweiler eine Leichenhalle.
Neben begrenzter Fläche ergab sich auf dem Kirchhof in Kirchweiler das Problem, dass der Boden durch jahrhundertelange Belegung verwesungsmüde war. Das belastete Erdreich verhinderte die notwendige Luftzufuhr. Beim Ausheben neuer Gräber zeigte sich dieser Umstand sehr deutlich. Als Gegenmaßnahme erfolgte ab 1993 auf Forderung des Gesundheitsamtes bei jeder Bestattung ein Bodenaustausch. Die Gräber wurden nicht mehr mit dem Aushub, sondern mit einem Lava-Mutterboden-Gemisch verfüllt. Dieses Verfahren konnte jedoch keinen durchgreifenden Erfolg bringen, da lediglich 30 bis 40 % des Bodenvolumens ausgetauscht wurden. Wege und Zwischenräume blieben unberücksichtigt.
In den 1980er Jahren wurde zudem immer deutlicher, dass es auch an Fläche fehlt. Diese Platznot resultierte nicht zuletzt aus dem Umstand, dass beim Tod eines Ehepartners in der Regel Doppelgräber gewünscht wurden. Die Nutzungszeiten dieser Grabstätten erreichten durchschnittlich 45 Jahre, in Einzelfällen die doppelte Ruhezeit und damit 60 Jahre. Eine Verkürzung der Liegezeiten war wegen der Bodenbeschaffenheit ausgeschlossen. Als Notmaßnahme wurde eine Regelung in die Friedhofssatzung aufgenommen, wonach der überlebende Ehegatte nur ein Doppelgrab erhalten konnte, wenn er/sie das 60. Lebensjahr vollendet hatte.
Im Zeitraum von 1986 bis 1991 gab es 51 Bestattungen. Hieraus resultiert ein Jahresschnitt von 8,5 Beisetzungen. Spätestens 1997 wäre ein Defizit bei den Doppelgräbern eingetreten, bei den Reihengräbern wenige Jahre später. Von den insgesamt rd. 300 Grabstätten standen 1992 für eine Belegung zur Verfügung: 18 Einzelgrab- und 11 Doppelgrabstätten. 44 Doppelgräber waren nur einfach belegt.
Um den Friedhof neben der Kirche, also im Dorf erhalten zu können, wurden angrenzende Flächen integriert. Von der Kirchengemeinde konnte entlang des südlichen Teils der Kirche ein Grundstückstreifen für eine Grabreihe mit 15 Einzelgräbern und einem Doppelgrab gepachtet werden, der ab 1994 belegt wurde. Auch diese Maßnahme sollte entsprechend den Prognosen nicht ausreichen. Die Einbeziehung einer Parzelle östlich des Kirchengebäudes und vor dem Kriegerehrenmal wurde erwogen, letztlich jedoch mit der Begründung verworfen, dass ansonsten keine freie Fläche im Areal Kirche und Friedhof mehr vorhanden sei. Platzsparende Urnenbestattungen waren seinerzeit noch die Ausnahme.
Die Problematik des Friedhofs Kirchweiler war mir über meine Tätigkeit als Schriftführer im Ortsgemeinderat Kirchweiler bestens bekannt. Als dem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun ab 1989 zuständigen Sachgebietsleiter für Öffentliche Einrichtungen – hierunter fiel auch das Friedhofswesen – erreichte mich etwa Anfang des Jahres 1992 ein Prospekt der Firma BayWa aus Würzburg, mit dem Grabkammern nach dem System Suckfüll beworben und wie folgt offeriert wurden.
Beschreibung BayWa:
„Die wichtigsten Vorteile des Systems im Überblick:
- Verkürzte Ruhefrist durch Belüftungssystem und Feuchtigkeitsfilter. Beim Grabkammer System Splus sorgt das patentierte Be- und Entlüftungssystem für den notwendigen Sauerstoffaustausch. Gleichzeitig wird über einen Filter in der Abdeckung Oberflächen- und Regenwasser kontrolliert in die Grabkammer geleitet – optimale Bedingungen für den organischen Abbau von Leichnam, Sarg und textiler Ausstattung. Dadurch ist die Ruhefrist deutlich kürzer als bei klassischen Erdgräbern. Die Verwesungsgase gelangen über einen Kohle-Aktiv-Filter, der eine mögliche Geruchsbelästigung verhindert, aus der Grabkammer. Gleichzeitig sorgt eine Membran dafür, dass ausreichend Feuchtigkeit für die Grabbepflanzung gespeichert wird. Unter dem Sarg sorgt eine Drainage auf Höhe der Grabsohle für das Ableiten von Stauwasser. Dadurch bleibt der natürliche Wasserhaushalt unter der Grabsohle erhalten, und das Drainagewasser kann in das System zur Oberflächenentwässerung eingeleitet werden.
- Platz- und Arbeitsersparnis. Mit dem Grabkammer System Splus benötigen Sie wesentlich weniger Fläche bei der Anlage von Erdgräbern, denn die Grabzwischenräume können entfallen. Zudem lässt die Standardausführung als Tiefengrab mit einer Tiefe von zwei Metern eine doppelte Belegung übereinander zu. Die Grabkammer lässt sich auch bei frostiger Witterung einfach öffnen und schließen. Bei weiteren Belegungen der Grabstelle muss kein Erdaushub mehr erfolgen. Dadurch sind auch Umbettungen problemlos durchführbar.
- Einfacher und bedarfsgerechter Einbau. Grabfelder können Sie mit dem als Fertigbausatz gelieferten Grabkammer System Splus einzeln nach Bedarf – auch in einzelnen Bauabschnitten – oder auf Vorrat anlegen. Bei einer Sanierung können Sie Schritt für Schritt vorgehen, sodass der laufende Friedhofsbetrieb nicht behindert wird. Die Montage der Grabkammer ist anhand der leicht verständlichen Anleitung problemlos durchführbar. Das Fundament wird dabei auf Tiefe der Grabsohle angelegt und mit den Grabkammerrahmenteilen verankert. Der Grabstein kann bei einer Wiederbelegung stehen bleiben.“
Bei mir entstand spontan der Gedanke: Das könnte eine Lösung für die Probleme auf dem Friedhof Kirchweiler sein. Erkundigungen zum System und das Studium von Gutachten bestätigten meine Einschätzung. Eine erste Information an die Ortsbürgermeister Josef Schmitz (Kirchweiler) und Klaus Bramer (Hinterweiler) weckte Interesse. Ebenfalls die Ortsgemeinderäte zeigten sich grundsätzlich offen für die Überlegung, den Friedhof durch Einbau von Grabkammern zukunftsfähig umzugestalten. Als Alternative wurde die Neuanlage eines Friedhofs, möglichst zwischen den beiden Dörfern gelegen, thematisiert. Bei den Verantwortlichen in Hinterweiler gab es angeblich schon länger die Überlegung einen eigenen Friedhof zu schaffen. Konkrete Planungen waren jedoch nicht vorhanden. Berechnungen ergaben, dass eine neue Anlage für die beiden Dörfer sich möglicherweise kostengünstiger realisieren lasse, als eine komplette Sanierung des vorhandenen Friedhofs mittels des Grabkammersystems. Die Neuanlage sollte etwa 1 Million DM und die komplette Sanierung etwa 1,5 Millionen DM kosten. In der Abwägung zu berücksichtigen war der Umstand, dass baldmöglichst eine Lösung gefunden werden musste und ein geeignetes Grundstück nicht zur Verfügung stand. Die Neuanlage eines Friedhofs bedarf zudem einer umfassenden und zeitraubenden Planung, z.B. Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit, eine hydrogeologische Begutachtung, eine Bauleitplanung und letztlich eine Genehmigung durch die Friedhofsbehörde der Kreisverwaltung. Zu schaffen sind neue externe und interne Infrastruktureinrichtungen, wie Zufahrt, Parkflächen, Gebäude, Wege, Strom- und Wasseranschluss sowie eine Umzäunung. Die Sanierung konnte und musste in Abschnitten erfolgen, so dass sich hierbei die finanzielle Belastung über viele Jahre verteilt und als Vorteil anzusehen war.Ein weiterer, zu berücksichtigender Aspekt war, dass bei einer Neuanlage über Jahrzehnte zwei Friedhöfe zu unterhalten sind. Angehörige von Verstorbenen hätten im Einzelfall Gräber auf beiden Bestattungsplätzen zu pflegen.
Kostenersparnisse bietet das Grabkammersystem dadurch, dass zukünftig bis auf die Entfernung einer begrenzten Pflanzschicht kein aufwendiger Aushub mehr erforderlich ist. Zudem ergibt sich eine sehr flexible Nutzungsmöglichkeit, d. h. es muss nicht zwingend der Reihe nach bestattet werden. Feste Fundamente für Grabeinfassung und Grabstein erlauben deren zeitnahen Aufbau nach der Bestattung. Ansonsten notwendig werdendes Neuausrichten der Aufbauten nach Einsturz des Sarges bzw. fehlender Bodenverdichtung entfallen. Gefahrensituationen durch wackelige oder umsturzgefährdete Denkmale entstehen nicht mehr.
Gegen die Grabkammern wurden auch Vorbehalte geäußert, was nicht verwunderlich war, da es – zumindest in Rheinland-Pfalz – keine so großflächigen Systemnutzungen gab und Friedhofsfragen naturgemäß auch emotionale Betroffenheit auslösen.
Nach sachlichen Diskussionen in den Gemeinderäten fasste der Rat Kirchweiler am 3.12.1992 und der die Gemeindevertretung Hinterweiler am 22.1.1993 jeweils in öffentlicher Sitzung den Beschluss, den Kirchhof zu erhalten und die Sanierung durch Einbau von Grabkammern anzugehen. In einer Einwohnerversammlung am 17. März 1993 im Bürgerhaus Kirchweiler wurde den Teilnehmern die Problematik und das Vorhaben zur Lösung eingehend erläutert. Die Öffentlichkeit war zudem ausführlich über die Beratungen in den Räten durch Bekanntgaben im Mitteilungsblatt informiert. Mein Anspruch war es einen umfassenden Informationsfluss zu praktizieren, um Akzeptanz bei allen Beteiligten, insbesondere der Einwohnerschaft zu gewährleisten.
Ein erster Sanierungsabschnitt wurde Anfang 1993 definiert. Die technische Planung und Bauleitung wurde Dipl.-Ing (FH) Klaus Mörsch von der Verbandsgemeindeverwaltung Daun übertragen. Es folgten Abstimmungen mit den beteiligten Behörden, die unbürokratisch und zügig abgewickelt werden konnten, obwohl auch diese Stellen „Neuland“ betreten mussten. Hierzu geht mein Dank an Ludwig Klein von der Kreisverwaltung, Wilfried Borsch vom Gesundheitsamt und Heinrich Krzywon vom Wasserwirtschaftsamt. Nach Eingang des Genehmigungsschreibens der Kreisverwaltung vom 1.10.1993 konnten die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben werden. Der Genehmigung liegt die Verpflichtung für eine vollständige Sanierung des Belegungsbereichs zu Grunde. Daraus folgt, dass die Bestattung von Leichen nur noch in Grabkammern erfolgen darf. Ein Drainagesystem muss gewährleisten, dass die Grabkammern weitestgehend von Grund- und Oberflächenwasser freigehalten werden. Um den Luftaustausch über den Filter der Kammern zu gewährleisten, kann auch keine vollständige Abdeckung der Grabstätten zugelassen werden.
Als Pilotprojekt förderte das Land Rheinland-Pfalz den ersten Sanierungsabschnitt mit 60.000 DM.
Interesse weckte das Sanierungskonzept auch bei der Presse. Nach einem Artikel im Volksfreund meldete sich der Südwestfunk bei mir. In einem Radio-Interview konnte ich kurz die Hintergründe des Projektes darstellen und die Beschaffenheit einer Grabkammer erläutern.
Das Grabkammersystem verbessert nicht nur die Verwesung, sondern reduziert auch den Flächenbedarf, da in einer Grabstätte zwei Verstorbene beigesetzt werden können. Der Wunsch nach einem Doppelgrab konnte damit weiterhin erfüllt werden.
Auf der Basis einer Kostenkalkulation wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen. Die Friedhofsordnung erhielt aktualisierte Regelungen zu den Ruhezeiten bei Grabkammerbestattungen.
Das Foto zeigt die 3. Maßnahme aus dem Jahre 2006
Inzwischen wurden vier Friedhofsbereiche mit Grabkammern ausgestattet. Ein neues mit Kammern bestücktes Feld steht für Rasengräber zur Verfügung. Damit entsprechen die Gemeinden dem Wunsch nach Erdbestattung bei gleichzeitigem Wegfall der Pflegeverpflichtung für die Angehörigen. Auf einer Gedenkplatte wird auf die Verstorbenen mit Namen und unter Angabe von Geburts- und Sterbejahr hingewiesen.
Am 31.12.2020 gibt es auf dem Friedhof 105 Grabkammern. Die hierzu gehörenden Baumaßnahmen führten zu Kosten von 287.477,12 €. Neben dem Einbau weiterer Grabkammern erfolgte in den Jahren 2018/2019 eine größere Umgestaltung des Friedhofs. Zielsetzung war es, zeitgemäße Benutzungsanforderungen zu erfüllen sowie die Aufenthalts- und Kommunikationsräume zu verbessern. Weiterhin sollte die verdichtete Belegung durch bessere Gliederung des Freiraums aufgewertet werden. Der Zugang von der Schulstraße her wurde neugestaltet, die Mauer entlang der Straße abgebrochen und durch einen Staketenzaun ersetzt. Eine bauliche und funktionale Optimierung erhielt die Stellfläche der Abfallbehälter. Die Freifläche neben dem Behälterstandort wurde neu angelegt und mit einem Baum bepflanzt. Wege wurden mit hellen Betonpflaster erneuert. Parallel zu der Rasengrabfläche führt ein 2 m breiter Weg bis an die Mauer am ehemaligen Schulgrundstück. Pflasterbänder aus Naturstein dienen der Strukturierung. Südlich des Kirchengebäudes stehen weitere Urnengrabflächen nach Neuanlage zur Verfügung. Eine Stufe und sonstige Hindernisse bzw. Gefahrenpunkte in den Wegen wurden entfernt, ein zusätzliches Geländer angebracht. Die neu gestalteten Platz- und Aufenthaltsbereiche bieten Sitzgelegenheiten. An zwei zentralen Stellen stehen neue Wasserentnahmeeinrichtungen bereit.
Die Kosten für die Umgestaltung (ohne Grabkammern) belaufen sich auf rund 220.000 €. Auch diese Aufwendungen tragen entsprechend der Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Friedhof die Ortsgemeinden Kirchweiler und Hinterweiler auf Basis der Einwohnerzahl.
In der Zeit vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2020 wurden auf dem Friedhof 85 Verstorbene beigesetzt, davon 36 in einem Urnengrab. Das entspricht einem jährlichen Durchschnitt von 7,7 Bestattungen. Im Zeitraum von 1986 bis 1991 waren es 8,5 Bestattungen im Jahr. Der Unterschied resultiert möglicherweise aus der allgemein gestiegenen Lebenserwartung und dem Umstand, dass einige Einwohner außerörtliche Bestattungen gewählt haben, z. B. auf einem Friedwald.
Auf dem Friedhof Kirchweiler gibt es Ende 2020 folgende Grabstätten:
Doppelgräber Erdbestattung = 40
Dreiergrab Erdbestattung = 1
Einzelgräber Erdbestattung = 36
Einfach- und doppelt belegte Grabkammern = 68
Urnen-Reihen und -doppelgräber = 31 (davon 5 Wiesengräber)
37 Grabkammern sind unbelegt, davon 12 im Feld für Rasengräber.
Insbesondere die Veränderung zu mehr Urnenbestattungen hat die Platzsituation auf dem Friedhof maßgeblich entspannt. Es besteht die Aussicht, dass freiwerdende Bereiche zukünftig gärtnerisch gestaltet werden können und der Friedhof weitergehender als bisher, die Funktion als Begegnungsstätte der Lebenden einnimmt und stärkere Bedeutung für die soziale Kommunikation der Bevölkerung, erhält.
Foto Grabkreuz; gestiftet von Wolfgang Michels
Anmerkung des Verfassers:
Ich schreibe diesen Beitrag am Ende des Jahres 2020. Die jetzt entspannte Platzsituation auf dem Friedhof Kirchweiler ist auf die enormen Bemühungen und konsequenten Maßnahmen der letzten fast 30 Jahre zurückzuführen. Ich kann erfreut feststellen, dass das 1993 gesetzte Ziel, langfristig den Friedhof im Dorf zu erhalten, erreicht wurde und freue mich an dem historischen Sanierungsprojekt mitgewirkt zu haben.
Foto: Anita Adams