Römische Siedlung

Wissenschaftliche Untersuchungen zur römischen Ansiedlung bei Hinterweiler und Kirchweiler sollen fortgeführt werden

Ewald Adams, Nov. 2024

Auf der heutigen Gemarkung Hinterweiler und in Sichtweite zu Kirchweiler befand sich einst ein römisches Landgut. Dies ist belegt durch eine Vielzahl an Fundstücken, wie Tonscherben und anderen Baumaterialien die auf das zweite und dritte Jahrhundert nach Christus datiert werden konnten. Insbesondere nach Regenfällen waren die Artefakte auf der Oberfläche eines Ackers zu entdecken. Gefunden wurden auch Teile aus dem berühmten römischen Zement sowie Ziegel einer Bodenheizung, Schmuck und Gebrauchsgegenstände. Dies alles deutet darauf hin, dass es sich bei der Ansiedlung um eine „Villa Rustica“ handelte. Fundstücke an dieser Stelle wurden zuvor und über unbekannte Zeiträume hinweg durch die einheimische Bevölkerung einem mittelalterlichen Klosterbau zugeordnet. Daher wird der Flurbereich auch „Im Kloster“ genannt.

Im Jahre 2014 ist es durch geophysikalische Untersuchungen gelungen unterirdische Strukturen, wie Fundamente sichtbar zu machen. Ein weitergehender Beweis für die vermutete Siedlung war erbracht. Deren Ausdehnung konnten bisher jedoch noch nicht abschließend festgestellt werden. Die beteiligten Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Landgut eine erhebliche Siedlungsfläche hatte und bisher nur etwa der vierte Teil der Anlage untersucht wurde. Der in Kirchweiler ansässige Archäologe Eric van der Kuijl initiierte und begleitete die wissenschaftlichen Untersuchungen. Er geht davon aus, dass das Landgut mit einer gehobenen Ausstattung, wie Fußbodenheizung und Wandmalereien, versehen war.

Eine geplante zweite Bodenuntersuchung auf einer Fläche von rund 13,5 ha mittels Magnetometrie soll weitere Erkenntnisse erbringen zur Größenordnung des Gutshofs und dessen wegemäßigen Anbindung. Möglicherweise können auch Grabstätten lokalisiert werden. Ausgrabungen sind nicht vorgesehen. In geeigneter Weise soll jedoch die Öffentlichkeit informiert werden, möglicherweise über eine mit Text und anderen Darstellungen versehene Tafel im Bereich einer Wegegabelung. Das könnte Interesse auch bei Radfahrern wecken, die zukünftig den vorbeiführenden überörtlichen Radweg „Ardennen/Mosel“ nutzen werden.

Ein besonderes Interesse an weiteren Untersuchungen besteht bei der Bevölkerung von Hinterweiler und Kirchweiler, stellt der römische Gutshof wohl die erste nachweisbare Besiedlung des Bereichs dar. Insoweit hat das in Kirchweiler tätige Chronikteam um Altortsbürgermeister Erwin Görgen die seinerzeitigen Maßnahmen begrüßt und begleitet. Unterstützung erfährt das aktuelle Projekt erneut durch die Ortsgemeinde Hinterweiler. Ortsbürgermeister Gerd Mertes hatte seinerzeit für seine Gemeinde die Trägerschaft zur Erstuntersuchung übernommen.

Intensiv eingebunden und unterstützend tätig ist von Beginn an die Landesarchäologie mit ihrer Außenstelle in Trier. Zuletzt im Februar traf sich der leitende Archäologe Dr. Lars Blöck mit einer Gruppe vor Ort. Hierbei hat er deutlich herausgestellt, dass das Gelände dem Landesdenkmalschutzgesetz unterliegt, was Grabungen und auch die Mitnahme von Fundstücken verbietet. Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt grundsätzlich unangetastet.

Das Foto von Dr. Martin Adams zeigt von links nach rechts: Rainer Berlingen, Ewald Adams, Erwin Görgen, Dr. Lars Blöck und Eric van der Kuijl.

Seitens der Ortsgemeinde Hinterweiler wurde zur Finanzierung der vorgesehenen zweiten Untersuchung ein Antrag auf Förderung der Maßnahme aus Leadermitteln gestellt. Diesem wurde leider nicht entsprochen.

Inzwischen haben die Kreissparkasse Vulkaneifel und die Volksbank Trier-Eifel Zuschüsse von jeweils 1.500 € bewilligt. Weiterhin haben die Ortsgemeinderäte Kirchweiler und Hinterweiler beschlossen, die ungedeckten Kosten mit der hälftigen Übernahme des Restbetrages in Höhe von rd. 2.800 € zu übernehmen.

Auf dem für die weitere Untersuchung vorgesehenen Gelände wird Landwirtschaft betrieben. Wegen der aktuellen Bewirtschaftungssituation auf einem maßgeblichen Areal, kann die Befahrung zur Magnetometrie bis voraussichtlich nach der Erntezeit 2025, nicht erfolgen. Daher muss die Maßnahme leider zurückgestellt werden.

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